Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)

Ursprünglich strebte die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) einen unabhängigen sozialistischen Staat „Kurdistan“ auf einem Teil des türkischen Staatsgebiets an. Hierzu führte sie ab 1984 einen Guerillakrieg gegen die Türkei, der über die Jahrzehnte mehrere zehntausend Opfer gefordert hat. Inzwischen ist es ihr offizielles Ziel, die kulturelle Autonomie und eine Verbundenheit der kurdischen Gemeinden in ihren Siedlungsgebieten zu bewahren. Sie folgt hierzu einer Doppelstrategie: In der Türkei führt sie eine bewaffnete Auseinandersetzung mit dem Staat, während sie sich außerhalb um ein friedliches Erscheinungsbild bemüht. 

Ihre Strategie greift jedoch nur bedingt; dies zeigt sich unter anderem in Deutschland, wo die PKK seit 1993 verboten ist. Hier gibt es bei Kundgebungen immer wieder Ausschreitungen von PKK-Anhängern oder gewalttätige Auseinandersetzungen mit türkischen Nationalisten. In Baden-Württemberg mussten sich in den vergangenen Jahren mehrfach Personen aus dem PKK-Spektrum wegen der Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation oder wegen deren Unterstützung vor Gericht verantworten. Hinzu kamen Urteile gegen PKK-Anhänger, die Brandanschläge auf türkische Einrichtungen verübt hatten. Darüber hinaus wurde die PKK im Jahr 2004 in die Liste terroristischer Organisationen der Europäischen Union aufgenommen. 

Charakteristisch für die PKK ist der Personenkult um ihren Gründer Abdullah ÖCALAN. Dieser wurde nach Jahren im Exil und auf der Flucht 1999 festgenommen und im selben Jahr wegen Hochverrats zum Tod verurteilt. Mit Abschaffung der Todesstrafe wurde sein Strafmaß in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt. Trotz seiner Inhaftierung ist er bis heute die zentrale Führungsfigur der PKK. Die Organisation betrachtet ÖCALANs Festnahme als „internationales Komplott“ und betreibt für ihn regelmäßig große Solidaritätskampagnen. 

Den PKK-nahen Vereinen gehören deutschlandweit rund 14.500 Personen an. In Baden-Württemberg haben sie etwa 1.700 Mitglieder.

Weitere Informationen finden Sie im Verfassungsschutzbericht.




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