Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg ist bemüht, diesen Internetauftritt in Einklang mit §
10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite verfassungsschutz-bw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht mit §
10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Folgende technische Voraussetzungen werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht
erfüllt (Stand 01.06.2022):
- Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung - Mobile Umsetzung ist noch nicht komplett abgeschlossen
- Bei der Vergrößerung um 200% und der Einstellung der Browserfenstergröße auf 1280 x 768 werden manche Inhalte abgeschnitten oder nicht angezeigt
- Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen
Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
- Erläuterungen in Leichter Sprache
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
- Alternativtexte für Bedienelemente
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.06.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.06.2025 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns
melden:
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Leitungsstab, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Taubenheimstraße 85 A
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 9544 111
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Rückmeldungen und Kontaktangaben" in dieser Erklärung.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.