Umgang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern

Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern beobachten das „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Milieu seit Ende 2016. Damals war eine zunehmende Militanz in der Szene festzustellen; bei verschiedenen Vorfällen mit bewaffneten Milieuangehörigen wurde ein Polizeibeamter getötet und mehrere Polizisten verletzt. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg Anfang 2017 verfügt, dass waffenrechtliche Erlaubnisse von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ zu widerrufen sind. 

Für staatliche Stellen, die mit „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ konfrontiert sind, hat das Landesamt für Verfassungsschutz eine Handreichung herausgegeben. Diese enthält sowohl Hintergrundinformationen als auch konkrete Handlungsempfehlungen für Problemsituationen. Außerdem bittet das Landesamt darum, Informationen über entsprechende Sachverhalte zu übermitteln. Hierzu können die betroffenen Behörden ein Meldeschema anfordern und ausgefüllt an die untenstehende Mailadresse oder per Post zurücksenden.

Weitere Informationen finden Sie im Verfassungsschutzbericht.

E-Mail (für Behörden):
 
hinweis-reichsbuerger [at] lfvbw.bwl.de
Telefon:
 
0711/95 44-00 (Zentrale)
Postanschrift:
 
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
– Hinweis Reichsbürger –
Postfach 50 07 00
70337 Stuttgart

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