Zahlen, Daten, Fakten zum
Auslands­bezogenen Extremismus
und Terrorismus

Ausländerextremistisches Personenpotenzial in Deutschland und Baden-Württemberg 
im Zeitraum 2019–2021

 
2019
2020
2021
BW
Bund
BW
Bund
BW
Bund
Linksextremisten
davon:
2.025
k. A.
2.125
k. A.
2.240
k.A
„Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK)
1.400
14.500
1.500
14.500
1.600
14.500
„Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C)
70
650
70
650
80
650
„Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML)
315
800
315
800
340
800
„Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei“ (MLKP)
240
600
240
600
220
600
 
Extreme Nationalisten
davon:
2.400
11.000
2.400
11.000
2.400
11.000
„Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealisten- vereine in Deutschland e. V.“ (ADÜTDF)
2.200
7.000
2.200
7.000
2.200
7.000
 
Gesamt
4.425
28.820
4.525
28.650
4.640
28.650
(Stand: 31. Dezember 2021)

Hinweise zur Tabelle:
Die Zahlenangaben Land/Bund sind zum Teil geschätzt und gerundet.

Politisch motivierte Kriminalität im Bereich Ausländische Ideologie sowie extremistische Straf- und Gewalttaten im Zeitraum 2019–2021

Dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie“ (PMK-ausländische Ideologie) werden Straftaten zugeordnet, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die durch eine nichtdeutsche Herkunft geprägte Einstellung der Täter entscheidend für die Tatbegehung war. Dies gilt insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Verhältnisse und Entwicklungen im In- und Ausland zu beeinflussen – oder aus dem Ausland Verhältnisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland. Auch deutsche Staatsangehörige können Straftaten der PMK-ausländische Ideologie begehen.

 
2019
2020
2021
BW
Bund
BW
Bund
BW
Bund
Politisch motivierte Kriminalität
im Phänomenbereich Ausländer insgesamt
423
1.897
172
1.016
164
1.153
 
davon:
ausländerextremistische Straftaten
302
1.354
118
661
111
776
davon:
ausländerextremistische Gewalttaten
124
248
11
79
21
116
(Stand: 31. Dezember 2021)

Hinweis zur Tabelle:
Die Zahlen für Baden-Württemberg ermittelt das Landeskriminalamt.

Informationen zu extremistischen Organisationen von Ausländern und deren Aktivitäten finden Sie im Verfassungsschutzbericht ab Seite 140.


 

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