Rote Hilfe e. V. 

Die „Rote Hilfe e. V.“ (RH) ist eine Rechtshilfeorganisation für Angehörige des linken und linksextremistischen Spektrums, die bei ihren politischen Aktivitäten mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Gegründet wurde sie 1975. Vorbild sowohl bei der Namensgebung als auch beim Vereinszweck war die KPD-nahe „Rote Hilfe Deutschlands“, die 1933 von den Nationalsozialisten verboten wurde. 

Im Zusammenhang mit strafrechtlichen Maßnahmen unterstellt die RH dem Staat „politische Verfolgung“ oder „Schauprozesse“ und damit Willkür im Umgang mit Andersdenkenden. Tatverdächtigen Linksextremisten, auch Gewalttätern, bietet sie Prozessbegleitung und anwaltliche Hilfe. Damit unterstützt sie letztlich deren Kampf gegen die staatliche Ordnung. Mit ihren Kampagnen wirbt die RH z. B. für Solidarität mit inhaftierten Gesinnungsgenossen; besonders prominent begeht sie alljährlich den 18. März als „Tag der politischen Gefangenen“. Außerdem betätigt sie sich „gegen Rechts“. 

Die Mitgliederzahlen der RH steigen seit Jahren kontinuierlich. Bundesweit sind rund 13.100 Personen in 50 Ortsgruppen aktiv, in Baden-Württemberg hat sie etwa 1.300 Mitglieder.

Weitere Informationen finden Sie im Verfassungsschutzbericht.



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