Seit Januar 2026 unternimmt die Organisation nun weitere Schritte, um ihr propagiertes Ziel in die Tat umzusetzen. Es liegen Hinweise darauf vor, dass bundesweit Plakate aufgehängt wurden, die als so bezeichnete „Öffentliche Bekanntmachung“ eine „Eröffnung von Wahllisten“ ankündigen. Stichtag für die „Eintragung ins Wählerverzeichnis“ sowie „zur Kandidatur“ für eine sogenannte „Deutsche Nationalversammlung“ war der 15. Februar 2026. Als Voraussetzung für die Teilnahme an den angeblichen Wahlen wurde unter anderem der „Besitz der Staatsangehörigkeit in einem Deutschen Bundesstaat (gem. Staatlich Deutschem Recht vor Ausbruch des 1. Weltkrieges, dem Rechtsstand zum 27. Juli 1914, insbesondere den §§ 1 und 3 RuStAG 1913)“ genannt. Hier zeigt sich die milieutypische Haltung zur Staatsangehörigkeit: Zugehörig ist, wer belegen kann, dass seine familiären Vorfahren in einem Gebiet des historischen Deutschen Reiches ansässig waren. Nur diese bestimmte Personengruppe wird vom VDWK als „Deutsches Volk“ betrachtet und hat nach dessen Ansichten vollumfängliche Rechte.
Die zeitliche Nähe der Plakataktion und des damit verbundenen „Wahlaufrufs“ zu den in Baden-Württemberg anstehenden Landtagswahlen wird durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) als eher zufällig eingeschätzt. Hierfür spricht auch der bundesweite Charakter der Plakataktion. Grundsätzlich lehnen „Reichsbürger“ die Wahlen der Bundesrepublik kategorisch ab, da diese – ebenso wie der Staat insgesamt – aus ihrer Sicht keinerlei rechtliche Grundlage haben.
Weitere Informationen zum Umgang mit „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ gibt es in der Broschüre des LfV zu diesem Thema.