Rechtsextremismus | Reichsbürger und Selbstverwalter

Reaktion von „Querdenken“ auf die Beobachtung durch den Verfassungsschutz 

Seit dem 9. Dezember 2020 beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz die Initiative „Querdenken 711“ und ihre baden-württembergischen Ableger als verfassungsfeindliche Bestrebung. Mehrere Organisatoren von „Querdenken“ vertreten verfassungsfeindliche Ansichten und Zielsetzungen aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ und kooperieren mit einschlägig bekannten Akteuren des Milieus. Außerdem verbreiten sie Verschwörungsideologien mit prägenden staatsfeindlichen und antisemitischen Anteilen. Erwartungsgemäß reagierte „Querdenken“ auf die Beobachtung mit Unverständnis und Ablehnung. Die Organisation versucht weiterhin, den Eindruck einer bürgerlichen Bewegung zugunsten einer möglichst großen Teilnehmerschaft aufrechtzuerhalten.

Offiziell distanziert sich „Querdenken“ vom Extremismus, wie diverse Verlautbarungen auf Protestveranstaltungen sowie Einlassungen auf den organisationseigenen Internetseiten verdeutlichen sollen. Unter anderem heißt es auf der Startseite von „Querdenken 711“: „Wir sind Demokraten. Rechtsextremes, linksextremes, faschistisches, menschenverachtendes Gedankengut hat in unserer Bewegung keinen Platz.“ Die Distanzierung soll möglichst großen Zulauf zu den Veranstaltungen generieren und insbesondere das bürgerliche Spektrum dauerhaft als Teilnehmer gewinnen. Auch nach der öffentlichen Bekanntmachung der Beobachtung beharrt die Initiative auf der Distanzierung vom Extremismus.

Bereits wenige Stunden nach der Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zu „Querdenken“ veröffentlichte die Vereinigung eine elfseitige „Richtigstellung“. Darin spricht sie unter anderem von „Verfolgung“ und „hetzerischer Propaganda“ im „Unrechtsstaat“ und zieht Parallelen zu Stasi-Methoden. Im Weiteren wird auch der von anderen Extremisten immer wieder erhobene Vorwurf formuliert, die Beobachtung sei „auf politische Weisung“ erfolgt. Mithilfe dieser Einlassung versucht „Querdenken“, eine sachliche Auseinandersetzung mit den Beobachtungsgründen zu umgehen und das Opfernarrativ einer „politischen Verfolgung“ zu erzeugen.

„Querdenken“ sieht sich als zu Unrecht zum Beobachtungsobjekt erklärt an und hält an seinem Selbstverständnis fest. Seit der Bekanntmachung haben baden-württembergische „Querdenken“-Initiativen weitere Schreiben mit entsprechendem Inhalt versandt, die dem Landesamt direkt zugegangen sind. Darin stellen sie die Beobachtung infrage.

Trotz der Vorwürfe bleibt die Distanzierung von „Querdenken“ zum Extremismus unglaubwürdig, was Handlungen und Aussagen führender Akteure betrifft. Diesen Widerspruch versucht die Initiative unter anderem dadurch aufzulösen, dass sie einfach selbst die Einschätzung vornimmt, wer Extremist ist und wer nicht. Eine Einschätzung „Dritter“, womit auch staatliche Institutionen wie der Verfassungsschutz gemeint sein dürften, ist für „Querdenken“ laut eigener Aussage unerheblich. Diese Strategie erlaubt in letzter Konsequenz Kooperationen mit jeglichen Akteuren extremistischer Milieus – sofern „Querdenken“ nur im Nachhinein behauptet, diese würden zu Unrecht als Extremisten bezeichnet.

Bei Gründung einer Protestbewegung lässt es sich nicht ausschließen, dass extremistische Akteure versuchen, eine potenziell große Anzahl der Teilnehmer für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Liegen hierfür Anhaltspunkte vor, analysieren die Verfassungsschutzbehörden fortlaufend das Maß der Beeinflussung durch solche Akteure.

Bei den „Querdenken“-Demonstranten handelt es sich um eine äußerst heterogene Gruppe. Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg hat deshalb von Beginn an deutlich gemacht, dass die Beobachtung sich hauptsächlich auf die „Querdenken“-Initiatoren selbst stützt. Die weit überwiegende Mehrheit der Demonstrationsteilnehmer sind nicht Gegenstand der Beobachtung. Eine Sensibilisierung der Demonstranten, die in nicht extremistischer Weise Kritik an den staatlichen Maßnahmen üben und sich entsprechend engagieren wollen, erscheint jedoch notwendig. Nur so lässt sich das von „Querdenken 711“ und seinen baden-württembergischen Ablegern ausgehende Radikalisierungspotenzial benennen und eindämmen.

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