Auch im Auslandsbezogenen Extremismus und Terrorismus gibt es verschiedene Organisationen und Einrichtungen der Gefangenenhilfe, die juristische und finanzielle Unterstützung bieten und politische Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
AZADÎ e. V. – Drei Jahrzehnte Solidarität mit der PKK
In diesem Jahr feiert der Rechtshilfefonds AZADÎ e. V. sein 30-jähriges Bestehen. Der Verein wurde 1996 vor dem Hintergrund des seit 1993 geltenden Betätigungsverbots für die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) in Deutschland gegründet. Die linksextremistische „Rote Hilfe e. V.“ gehört zu seinen Gründungsmitgliedern. Nach eigenem Verständnis leistet der Verein Antirepressions- und Öffentlichkeitsarbeit gegen die vermeintliche Kriminalisierung der kurdischen Befreiungsbewegung.
Laut seiner Satzung unterstützt AZADÎ e. V. Kurdinnen und Kurden, die wegen ihrer politischen Aktivitäten auf Grund des PKK-Verbotes strafrechtlich verfolgt werden. Seine Leistungen richten sich auch an Personen, die sich allgemein mit Kurdinnen und Kurden solidarisieren. Zu seinen zentralen Angeboten gehören die Vermittlung von juristischem Beistand, die Finanzierung von Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die Bereitstellung eines monatlichen Einkaufsgeldes sowie die Vermittlung von Literatur und Zeitungsabonnements. Durch die intensive Betreuung wird den Betroffenen Rückhalt geboten und ein Solidaritätsgefühl geschaffen, welches ihre Bindung an die extremistische Ideologie aufrechterhält und stärkt.
Kernthema der Öffentlichkeitsarbeit von AZADÎ e. V. ist das PKK-Verbot in Deutschland und die strafrechtliche Verfolgung von Personen wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129b Strafgesetzbuch (StGB). So verfolgt der Verein Strafprozesse in Deutschland, über die er in seinem monatlich erscheinenden Newsletter berichtet. Auch szenebezogene Themen und politische Prozesse, vor allem in der Türkei, sowie Themen, die die deutsch-linksextremistische und säkular pro-palästinensische Szene betreffen, werden darin aufgegriffen.
AZADÎ e. V. arbeitet eng mit dem „Verein für Demokratie und internationales Recht e. V.“ (MAF-DAD) zusammen. Mit gemeinsamen Publikationen und Veranstaltungen setzen sich beide Vereine offen für die Aufhebung des in Deutschland geltenden PKK-Verbotes und gegen die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die sich für die PKK engagieren und nach § 129b StGB strafverfolgt werden, ein. Zum 30. Jahrestag des PKK-Verbotes in Deutschland veröffentlichten die Vereine im Jahr 2023 eine gemeinsame Publikation, in der die rechtlichen und politischen Folgen des Verbotes aus ihrer Sicht analysiert werden. Bereits seit 2019 organisieren sie zudem gemeinsam mit lokalen PKK-nahen Vereinen bundesweit Tagungen zu diesem Thema. Im Jahr 2023 fand eine solche Tagung unter dem Titel „Regionaltagung gegen die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden am Beispiel der Region Baden-Württemberg“ zum ersten Mal in Stuttgart statt.
Gefangenenhilfe nach dem 7. Oktober 2023
Infolge des Angriffs der islamistischen Terrororganisation HAMAS auf den Staat Israel am 7. Oktober 2023 verhängte das Bundesministerium des Innern am 2. November desselben Jahres ein Betätigungsverbot für die HAMAS und das internationale Netzwerk „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ sowie für dessen Teilorganisation „Samidoun Deutschland“. Bei Samidoun handelt es sich um ein im Jahr 2011 von im Ausland lebenden Anhängern der „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ (PFLP) gegründetes internationales Netzwerk, das sich für die Freilassung von mit der PFLP in Verbindung stehenden Palästinensern aus der Haft einsetzt. Die Rhetorik der Organisation enthält dabei stets die Leugnung des Existenzrechts Israels und dient der Verbreitung antisemitischer Propaganda. In Deutschland war die Organisation vor allem in Berlin aktiv. Sie nutzte wiederkehrende Gedenktage wie den „Tag der Palästinensischen Gefangenen“ am 17. April oder den „Nakba-Tag“ am 15. Mai für israelfeindliche Demonstrationen, bei denen es regelmäßig zu antisemitischer Volksverhetzung und gewalttätigen Ausschreitungen gegen Polizeikräfte kam. Seit dem Verbot der Organisation in Deutschland sind keine Aktivitäten im öffentlichen Raum mehr zu beobachten.
Im Oktober 2024 gründete sich in Berlin aus einer Online-Spendenkampagne heraus der Verein 3ezwa e. V., der den Initiatoren zufolge eingerichtet wurde, um finanzielle und juristische Hilfe für Personen anzubieten, die auf Grund ihres Einsatzes für die palästinensische Sache Repressionen zu erwarten hätten. Damit füllt der Verein eine Lücke, die durch das Verbot von Samidoun entstanden war. Der Name des Vereins greift auf das bekannte Muster der Gefangenenhilfe zurück. Der arabische Name steht laut dem Verein für eine Gruppe von Menschen, die andere in harten Zeiten bedingungslos unterstützt.
Neben kostenloser Rechtsberatung auf Deutsch, Arabisch und Englisch bietet 3ezwa e. V. Betroffenen an, die Hälfte ihrer anfallenden Bußgelder sowie Anwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen. Gleichzeitig hilft der Verein bei der Beantragung finanzieller Unterstützung für die verbleibenden Kosten bei der Roten Hilfe e. V., deren Berliner Ortsgruppe an der Gründung von 3ezwa beteiligt war.
3ezwa e. V. ist in den sozialen Medien aktiv und erhält dadurch vermehrt Aufmerksamkeit. Der Verein wirbt dort für eigene Angebote sowie um zahlende Mitglieder und äußert sich zu einschlägigen Themen. Im März 2026 veröffentlichte der Verein auf Instagram beispielsweise einen Solidaritätsbeitrag zu den „Ulm5“. Dabei handelt es sich um fünf Mitglieder der pro-palästinensischen Gruppierung „Palestine Action“, die im September 2025 in ein Gebäude des israelischen Rüstungskonzerns „Elbit Systems“ in Ulm eingedrungen waren und dort einen Sachschaden in Millionenhöhe angerichtet hatten. Seit April 2026 läuft am Landgericht Stuttgart ein Verfahren gegen die Ulm5, denen die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Das Gerichtsverfahren wird mit Protestaktionen im Gerichtssaal und auch außerhalb begleitet. An diesen beteiligen sich auch Akteure aus dem deutsch-linkextremistischen Spektrum sowie dem auslandsbezogenen Extremismus. In seinem Beitrag stellt 3ezwa e. V. die Angeklagten als Opfer dar, die wegen ihres Handelns gegen ein Rüstungsunternehmen, das von einem Genozid profitieren würde, unter schweren Bedingungen in Haft sitzen. Weiter geht aus dem Beitrag hervor, dass sich der Verein an den Verfahrenskosten beteiligt.
Bewertung
Die Gefangenenhilfevereine ähneln sich in ihren Angeboten und Arbeitsweisen. So begleiten sie Strafprozesse aus ihren Szenen und berichten öffentlich darüber. Sie veröffentlichen regelmäßig Newsletter sowie eigene Publikationen und organisieren einschlägige Veranstaltungen. Außerdem sind sie verstärkt in den sozialen Medien aktiv. Durch eine intensive Betreuung von strafrechtlich verfolgten Personen schaffen sie es, diese nachhaltig an die jeweilige Ideologie zu binden. Mit ihrer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit versuchen sie zudem, den politischen Diskurs zu beeinflussen und in der Gesamtbevölkerung Zustimmung und Sympathie zu erwirken. Das langjährige Bestehen des AZADÎ e. V. sowie sein breites Leistungsangebot sind insbesondere auf das Zusammenwirken und die enge Zusammenarbeit der linksextremistischen „Roten Hilfe e. V.“ zurückzuführen.