Beschaffung und Auswertung von Informationen
Bei der Gewinnung von Informationen unterscheidet der Verfassungsschutz zwischen „offener“ und „verdeckter“ Beschaffung (siehe Grafik). Den überwiegenden Teil seiner Erkenntnisse gewinnt er aus offenen Quellen, die prinzipiell jedermann zur Verfügung stehen. Dazu zählen beispielsweise Publikationen oder öffentliche Veranstaltungen – und das Internet.
Die Sammlung allein dieses offenen Materials reicht für eine genaue Analyse der Gefährdungslage jedoch oft nicht aus. Gerade verfassungsfeindliche Organisationen arbeiten konspirativ und versuchen, ihre wahren Ziele zu verschleiern. In solchen Fällen darf der Verfassungsschutz unter bestimmten Bedingungen, die gesetzlich streng geregelt sind, auch sogenannte nachrichtendienstliche Mittel einsetzen; hierzu gehören insbesondere das Anwerben und Führen von Vertrauenspersonen („V-Leute“) und die Observation verdächtiger Personen. Darüber hinaus ist es ihm im Einzelfall gestattet, den Brief-, Post- und Fernmeldeverkehr verdächtiger Personen überwachen (sogenannte G 10-Maßnahmen). Die gesetzlichen Vorgaben für die Genehmigung solcher Maßnahmen sind eng gefasst, und ihre Einhaltung unterliegt einer besonderen Kontrolle.
Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel wird als „verdeckte“ Beschaffung bezeichnet.
Neben der Beschaffung bildet die Auswertung den zweiten „klassischen“ Arbeitsbereich im Verfassungsschutz. Hier laufen alle Informationen zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen, die zuvor von der „Beschaffung“ gesammelt wurden, zusammen. Aufgabe der Auswerter ist es, den Aussagewert und die Bedeutung der beschafften Informationen zu analysieren. Auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse erstellen sie aktuelle Lagebilder und treffen Trendaussagen.
Weitergabe von Erkenntnissen
Anhand dieser Zusammenstellungen von Erkenntnissen unterrichtet der Verfassungsschutz als „Frühwarnsystem“ vorrangig die politisch Verantwortlichen. Die zuständigen staatlichen Stellen in Bund und Ländern werden dadurch in die Lage versetzt, verfassungsfeindlichen Kräften rechtzeitig zu begegnen, zum Beispiel durch das Verbot von Vereinen oder durch Gesetzesinitiativen.
Darüber hinaus sammeln und speichern die Verfassungsschutzbehörden personenbezogene Daten über extremistische Bestrebungen, über sicherheitsgefährdende Aktivitäten wie Spionage und im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen.
Die Weitergabe von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes an andere Behörden und öffentliche Stellen ist durch das Prinzip der Erforderlichkeit eingeschränkt. Das bedeutet: Eine Informationsübermittlung, etwa an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder an eine andere Landesverfassungsschutzbehörde, darf nur dann erfolgen, wenn dies für die dortige Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Verfassungsschutz und Öffentlichkeit
Zu den gesetzlichen Aufträgen des Verfassungsschutzes gehört auch die Weitergabe von Erkenntnissen an die Öffentlichkeit. Ziel ist dabei der aufgeklärte Bürger, der sich nicht durch Extremisten über deren wirkliche Absichten täuschen lässt und so letztlich am besten zum Schutz unserer Verfassung beitragen kann.
Deshalb informiert das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg die Bürgerinnen und Bürger, aber auch unterschiedliche Vereinigungen der Zivilgesellschaft über die Ergebnisse seiner Arbeit, soweit diese offengelegt werden können. Dies geschieht mit dem jährlichen Verfassungsschutzbericht, mit fachspezifischen Publikationen, aktuellen Meldungen und Hintergrundberichten auf dieser Internetseite sowie durch Vorträge, etwa an Schulen oder bei Vereinen. Die unterschiedlichen Informationsangebote finden Sie unter anderem hier.