Jihadistischer Salafismus

Anhänger des jihadistischen Salafismus sehen es als ihre Pflicht an, zur Durchsetzung ihrer Ideologie alles „Unislamische“ gewaltsam zu bekämpfen. Dies betrifft sowohl „Ungläubige“ als auch Muslime, die nicht dem Salafismus anhängen; im Extremfall werden selbst prominente Jihadisten als „ungläubig“ gebrandmarkt. 

Die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) hat das jihadistische Spektrum in den vergangenen Jahren wesentlich beeinflusst. Zeitweise beherrschte der IS weitreichende Gebiete in Syrien sowie im Irak, wo er ein staatsähnliches System aufbaute. Er führte militärische Offensiven durch und animierte Sympathisanten weltweit zu Terroranschlägen oder zur Ausreise auf sein Territorium. Aus Baden-Württemberg wurden zwischen 2013 und 2018 etwa 50 solche Ausreisen bekannt. Zu dieser Zeit veröffentlichten mehrere offizielle IS-Medienstellen laufend eine Fülle von Propagandamaterial. Ihre Magazine, Videos und Audiodateien für unterschiedliche Zielgruppen waren aufwendig produziert.

2019 erlitt der IS eine militärische Niederlage und verlor infolgedessen sowohl die eroberten Gebiete als auch seine Bedeutung für den globalen Terrorismus. Hinzu kam die Verfolgung seiner Anhänger, die in Syrien und dem Irak verblieben waren. Umfang und Qualität der Propagandamaterialien haben seither erheblich abgenommen; auch versuchten soziale Medien, eine Nutzung ihrer Dienste durch den IS zu verhindern. 

Trotzdem lebt der IS bis heute fort: Seine Propaganda kursiert nach wie vor in der Salafistenszene und im Internet, und vor Ort sind weiterhin vereinzelte Kampfgruppen aktiv. Zuletzt nahm er außerdem mehrere Anschläge des Jahres 2020 für sich in Anspruch. 

Ein Teil der aus Deutschland ausgereisten IS-Sympathisanten ist nach dessen Zusammenbruch zurückgekehrt. Mehrere von ihnen mussten und müssen sich vor Gericht verantworten, unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Auch gegen Personen, die den IS von Deutschland aus unterstützt hatten, ergingen bereits Urteile wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland.

Weitere Informationen finden Sie im Verfassungsschutzbericht.


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