Einleitung

Zum gesetzlichen Auftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) zählt die Sammlung und Auswertung von Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht, um Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder frühzeitig zu erkennen und zuständigen Stellen zu ermöglichen, diese Gefahren abzuwehren (§ 3 Abs. 1 und 2 Ziff. 2 Landesverfassungsschutzgesetz - LVSG - vom 05.12.2005).

Deutschland ist aufgrund seiner zentralen Lage in Europa sowie wegen seiner Wirtschaftskraft, seines hohen wissenschaftlichen Standards und seiner politischen Bedeutung unverändert Ausspähungsziel von Nachrichtendiensten fremder Staaten. Diese versuchen, sensible bzw. geheimhaltungsbedürftige wirtschaftliche, politische und militärische Informationen zu erlangen, um damit ihren Herkunftsländern Vorteile zu verschaffen.
Spionageabwehr

